Plausibel, aber juristisch kommst Du (hier und heute) damit nicht durch, falls Dich jemand anzeigt und der politisch weisungsgebundene Staatsanwalt sich dafür interessiert. mLuT
Hi Helmut,
meine Erahrung sagt mir, dass Dein gesunder Menschenverstand ggf. hier juristisch unterliegen würde. Die Idee,mit dem gelben Stern das Volk zu agitieren, wird spätestens dann juristisch beleuchtet, wenn diese Idee "die Massen ergreift".
Das letzte Mal wars gerade ein paar Zeilen weiter oben:
https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=575336
Ich bin kein Jurist, aber ich interessiere mich und versuche, für alles eine Argumentation aufzubauen. Oft auch präventiv, damit ich gewappnet bin und nicht überrascht werde.
Meine Schriftsätze mache ich mir selbst. Auf diese Weise habe ich gerade vor ein paar Tagen eine Auseinandersetzung mit dem Grundbuchamt in meinem Sinne erledigt, - die haben sogar noch vor der Klageeinreichung eingelenkt. Mit EON bin ich in der 2. Instanz, die 1. habe ich gewonnen, die zweite werde ich auch gewinnen.
Im nächsten Leben werde ich vielleicht Jurist. Aber nur dann, wenn ich in erster Linie für Ortstermine eingesetzt werde. Dauernde Schreibtischtätigkeit wäre für mich der sichere Tod.
"Ich bin kein Jurist" - ich glücklicher Weise auch nicht. Ich bin auch kein Löwe oder Wolf oder Krokodil oder ... oder ... Deshalb sehe ich mich vor.
Der Richter würde in seinem Urteil sinngemäß schreiben, dass im heute verbreiteten Verständnis der Farbe Gelb diese für die Verfolgung der Juden stünde. Dass dem auch nicht abhülfe, dass, nachgewiesener Maßen, die Signal-Funktion der Farbe Gelb früher einmal weiter gefasst war, nämlich, dass überwiegend Huren und andere seinerzeit suspekte Mitbürger dieser individuellen Kennzeichnungspflicht unterlagen. Wobei Nachweislich die Juden zahlenmäßig einen Sonderfall dargestellt haben dürften, und dass das darüber hinaus die überaus längste Zeit der gesmten Geschichte so war.
Ebenso wäre übliche Rechtsauffassung, dass den einschlägig bekannten Judenstern wir Deutschen erfunden hätten, obwohl analog nachweislich die Mohammedaner im heutigen Spanien die erste solche Rechtsverordnung für gemeinhin als "Ungläubige" von jenen auch heut enoch so bezeichneten Mitbürger erließen, was aber weithin unbekannt sei und somit für den Tatbestand der Volksverhetzung irrelevant.
Und Feinheiten des Sterns, mit wieviel Ecken auch immer, und ähnlichen vom Vergehen ablenkenden Nebensächlichkeiten, interessierten in diesem Zshg. nicht. Wesentlich wär allein die Wahrnehmung vor dem Hintergrund der deutschen jüngeren Geschichte.
Ein Beispiel noch von mir ad hoc: Ich bin der erste Unsterbliche. Unwiderlegbar. Denn, juristisch gesehen ist erst mit dem Vorliegen des Totenscheins der gegenteilige Beweis erbracht. Wenn der Richter das so sähe, wäre das so. Aus die Maus ...
H.
PS:
Aus dem Link oben, luschtich:
"Obwohl im alten China Gelb die kaiserliche Farbe war, lautet der chinesische Ausdruck für Pornografie „Gelbe Farbe“. Diese Umkehrung hat mit den «gelben Büchern» der Daoisten des 6. Jahrhunderts zu tun, die Handlungsanweisungen für Sexualrituale gaben. „Wegfegen des Gelben“ ist in der Volksrepublik das Motto der gegenwärtigen Parteikampagne gegen Pornografie."
Ich wäre an Deiner Stelle vorsichtig. Es gibt da auch Leute, die hauen Dir spontan aufs Maul ohne Polizist zu sein. Andere machen das "hintenrum", auch nicht gut ... Was willst Du damit erreichen? Ich scheitere schon im engsten Verwandtenkreis.
![[[rofl]]](images/smilies/rofl.gif)