Die Staatsanwaltschaft muss also den Beweis erbringen,

solstitium, Sonntag, 21.02.2021, 14:56 (vor 1158 Tagen) @ solstitium1614 Views
bearbeitet von solstitium, Sonntag, 21.02.2021, 15:03

dass die Coronaverordnung rechtens ist.
(Hab ich unterdessen als Rückmeldung).

Das also passiert in der Verhandlung, das der der Richter entscheiden muss.

In Weimar gab es diesbezüglich den Freispruch (Geburtstagsfeier), und in diesem wird die Nichtigkeit der Verordnung vom Richter explizid in die Urteilsbegründung hineingeschrieben.

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20Weimar&Datum=11.0...

Also der Richter schreibt hier, was die Staatsanwaltschaft vorher ermittelt hat.

Der Beschuldigte seinerseits kann sich solange im Sessel zurücklehnen und als Denksportaufgabe mit dem Taschenrechner den Verdienstausfall, welchen die Landeskasse danach zu begleichen hat, auf Minutenlohn umrechnen, und sich fragen wie viel % der Bevölkerung einen niedrigeren Tageslohn haben.

Wenn also die Staatsanwaltschaft Weimars die Richtigkeit der C-Verodnungen NICHT belegen kann und der Richter in Weimar entsprechend urteilt, dann kann eine andere Staatsanwaltschaft, da die Datengrundlage ja schlicht dieselbe ist, nicht etwas Anderes herausfinden - respektive ein beliebiger weiterer nachweislcih unbefangen und unabhängiger Richter genausowenig zu anderer Erkenntnis kommen.

Innerhalb eines Gebäudes derer, so schreibt mein Informant, die sich also von Staatsseite als Staatsanwälte damit auseinandersetzen (nicht Weimar), läuft NIEMAND mit Maske herum!

Und nach den Anne Will Sendungen ja auch keiner der eingeladenen Gäste nach abschalten der Kameras sowie ein Mindestabstand nur für das Publikum für die Kameras zelebriert wird. (Video im Netz)

Niemand also seitens der Obrigkeit und angegliederte Insititutionen praktiziert das Theater, wenn man unter sich ist oder sich unter sich wähnt!

Weil alle innerhalb derer wissen, dass es Theater ist - Theater für den Pöbel, um dessen Haut es geht - sonst nichts


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