Einverständniserklärung im Restaurant hat mit Datenschutz in medizinischen Fragen nichts zu tun

Martin, Donnerstag, 04.02.2021, 20:00 (vor 1389 Tagen) @ der_Chris2558 Views

Ohne Impfausweis o.ä. gäbe es erst mal die Situation des Vorzeigens nicht. Daher wäre der Ausweis generell abzulehnen. Er soll ja erst mal bescheinigen, dass man wohl nicht infektiös sein kann. Warum also nicht auch für normale Grippe, TB, Masern oder anderes? Ein Ausweisverfahren eröffnet der Diskriminierung Tür und Tor. Es gibt ja auch ansteckende Krankheiten, für die es keine Impfung gibt. Kommt dann der Unbedenklichkeitspass?


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