Und auch Firmen können dies mit der Sorgfaltspflicht begründen. Bei Kunden und Mitarbeitern muss der Arbeitgeber für den Schutz sorgen.

Zürichsee, Donnerstag, 04.02.2021, 16:32 (vor 1389 Tagen) @ stocksorcerer2892 Views

Ein Beispiel aus meinem Umfeld. In einer Arztpraxis hat der Inhaber verfügt, dass alle
Mitarbeiter geimpft werden müssen. Er beruft sich auf die Sorgfaltspflicht gegenüber
seinen Patienten. Eine Mitarbeiterin hat sich geweigert, da hat er ihr klipp und klar
gesagt, dass er ihr dann kündigen wird/muss. Sie hat dann gebeten, dass sie in diesem
Fall selber kündigen wird, da sonst im Arbeitszeugnis diese Kündigung steht.
Natürlich kann der Arzt die Weigerung der Frau, bei einer mündlichen Anfrage, einflechten. [[sauer]]

LG Zürichsee


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