Das würde mich sehr wundern. In der Schweiz fällt das unter Hausrecht, daher kann der Zutritt für bestimmte Personengruppen verweigert werden.
Nur z.B. beim öffentlichen Verkehr, kann kein Hausverbot ausgesprochen werden.
Aber bei fast allen Läden, die ja privat sind, ist das möglich.
LG Zürichsee