Das würde mich sehr wundern. In der Schweiz fällt das unter Hausrecht, daher kann der Zutritt für bestimmte Personengruppen verweigert werden.

Zürichsee, Donnerstag, 04.02.2021, 16:22 (vor 1392 Tagen) @ stocksorcerer2947 Views

Nur z.B. beim öffentlichen Verkehr, kann kein Hausverbot ausgesprochen werden.
Aber bei fast allen Läden, die ja privat sind, ist das möglich.

LG Zürichsee


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