Das sollte Dir aber etwas ausmachen
"Das mit der Diagnose macht mir jetzt erst mal nichts aus"
Dank für Deine Boardmail, meine Antwort dazu hier öffentlich, ich glaube, das können wir vertreten.
Was soll ich denn der Verwaltung in Kempten am Telefon sagen?
„Da gibt es im Gelben Forum einen User Ladygent, der hat geschrieben, ich soll Sie anrufen und ...“???
Zur Diagnose:
Die hat nach meiner bescheidenen Meinung nichts auf der Befreiung zu suchen. Jetzt kann man natürlich vortrefflich streiten.
Und genau diese Diskussion möchte ich anstoßen.
Ich stelle unten einen Link ein, in welchem auch entsprechende Aussagen nachzulesen sind.
Zitat daraus:
„Inzwischen gibt es auch Urteile, die besagen, dass das Attest alleine nicht genügt. Der Arzt muss darin auch den konkreten Grund, sprich die Diagnose, vermerken. Eine Befreiung von der Maskenpflicht ohne diese Information darf angezweifelt und muss nicht akzeptiert werden.“
Nun gut, ich bezweifle, dass diese Urteile einschlägig sind (OLG; Oberlandesgericht).
Denn wer weiß, wie geurteilt wird, wer das Attest einsehen darf.
Ich persönlich zeige mein Attest nicht mal der Polizei, wenn keine Kontrollberechtigung vorliegt.
Diese Kontrollberechtigung kann vom Ordnungsamt erteilt werden, ist auch i.d.R. mit der Erlaubnis verbunden, Ordnungsgelder zu verhängen.
Bekommt auch nicht Jeder.
Das Verwaltungsrecht schreibt vor, dass der entsprechende Personenkreis in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat stehen muß. Also mindestens öffentlicher Dienst oder Beamter.
Allein schon zur Durchsetzung von Haftungsansprüchen.
Mein Vorschlag:
Setze Dich nochmals mit dem Arzt in Verbindung und lege ihm nahe, zukünftig keine Diagnose in der Befreiung zu vermerken.
Sollte die Sache vor Gericht gehen, kann ein befugter Richter immer noch nachträglich die Diagnose anfordern.
Im Link findest Du auch, was unbedingt auf der Befreiung stehen sollte.
https://www.arzt-wirtschaft.de/befreiung-von-der-maskenpflicht-aerztliches-attest-nur-b...
LG
D-Marker