Ermessensspielraum

D-Marker, Rostock (MV), Donnerstag, 17.12.2020, 21:27 (vor 1858 Tagen) @ der_Chris2242 Views

Grundsätzlich gebe ich Dir Recht. Und Dank für Deine klaren Worte.
Die Frage ist, wenn es hart auf hart kommt, wie es vor Gericht ausgeht.
Und wenn die Friseuse sagt, sie ist über 60, sie geht das Risiko nicht ein, mich zu bedienen, wird sie in der jetzigen Situation sicher einen verständnisvollen Richter finden. Zumal sich ja der jüngere Geschäftsführer meiner erbarmt hat...

Gut, ich wollte mir unbedingt die Haare schneiden lassen.

Angenommen, diese Situation hätte sich vor 40 Jahren begeben und mein Vorgesetzter bei der Armee hätte mich wegen zu langer Haare zum Frisör geschickt, hätte ich die Sache noch ganz anders aufgezogen. Schon aus Protest.

Der Geschäftsführer hat mich nämlich mit einer stinknormalen Maske bedient.

Da hätte ich sicher gefordert, dass er eine FFP2-Maske trägt.

https://www.bgw-online.de/SharedDocs/FAQs/DE/News/Friseure/Corona-Friseure-20-MNB-Pflic...


Und so schnell hätte er keine organisiert bekommen. Das nur nebenbei.

Aber zurück zum Thema Maskenbefreiung.

Eine der Hauptfragen ist, ob auf der Befreiung vom Tragen der Mund-Nasenbedeckung eine Diagnose stehen sollte. Wie siehst Du das?


LG
D-Marker


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung