Es liegt im Ermessen der Angestellten, ob sie das Risiko eingehen, Sie zu bedienen - Aha, oho, mmhhh
Da irrt der gute Mann...
Der Angestellte ist
Schutzbefohlener
im Arbeitsverhältnis
der Inhaber/Geschäftsführer hat eine
Sorgfaltspflicht
und zu guter Letzt gilt für beide das
Infektionsschutzgesetz
Ich will nicht über Sinn und Unsinn der Maskenpflicht diskutieren, aber so ein Statement lässt über die Geisteshaltung eines "Chefs" tief blicken.
ArbSchG § 3
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
Im übrigen möchte ich anmerken, dass mich die Mentalität vieler Arbeitgeber im Hinblick auf den Arbeitsschutz regelmäßig
Es wird allerhöchste Zeit, dass hier die gleichen Maßstäbe für Bußgelder angesetzt werden, wie im Datenschutz.
Verbote-Kontrollen-Sanktionen! Anders wird das nix.
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Gruß
Der_Chris
Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!