Erste Hilfe

D-Marker, Rostock (MV), Donnerstag, 17.12.2020, 09:29 (vor 2071 Tagen) @ Ladygent3395 Views

Schlage dem Arzt vor, vorläufig keine Diagnose auf dem befreienden Attest zu vermerken.
Wir leben in einer auch diesbezüglich juristisch bewegten Zeit.

So lange nicht gesetzlich geregelt ist, wer Atteste kontrollieren darf, müssen wir mit der Blockwartmentalität der Masse rechnen.


Und mit Verlaub, die Kassiererin in der Kaufhalle geht es einen feuchten Kehricht an, welche Krankheit mir mein Arzt bescheinigt.


LG
D-Marker


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