Das wollen wir erst mal sehen

D-Marker, Rostock (MV), Donnerstag, 17.12.2020, 10:12 (vor 1857 Tagen) @ bolte2770 Views
bearbeitet von D-Marker, Donnerstag, 17.12.2020, 10:17

Stichwort Abmahnung.


Da gehe ich mindestens durch 2 Instanzen.

Wenn der Geschäftsführer seine Angestellten anweist, Einblick in das Attest zu fordern, hagelt es Gewerbeabmahnungen.

Keine Namen nennen, aber wie heißt das Gegenteil von brutto?

Na ja, so mal eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, im Wiederholungsfall 500 000 € ...


500 000 Streitwert. Macht bei meinem Anwalt, mal freundlich gerechnet 0,3 % Anwaltsgebühren (BRAGO) 1500 Euronen.


Viel Glück noch im Verfahren.


LG
D-Marker


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