ist ein Teil des § 130 bzw. seine Auslegung, nachdem was Horst Mahler im Video sagt, nicht verfassungswidrig?

Albrecht, Mittwoch, 28.10.2020, 11:22 (vor 1247 Tagen) @ Albrecht2290 Views

Hallo zusammen,

ist ein Teil des § 130 bzw. seine Auslegung vor Gericht, nachdem was Horst Mahler im Video sagt, nicht verfassungswidrig?

Wenn ein Angeklagter nicht mehr verteidigt werden kann, weil sein Verteidiger sich selbst strafbar macht, wenn er den Angeklagten seinem Auftrag gemäß verteidigen will, ist der Rechtsstaat außer Kraft gesetzt und das verstößt doch wohl gegen das Grundgesetz. (z.B. §1 §3 §4 $19 ...)

taz vom 9.2.2007: Zuletzt lehnte das Gericht alle Anträge mit der
lapidaren Begründung ab, dass es völlig unerheblich sei, ob der
Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe
in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht.

Sind die Würde des Menschen und seine Grundrechte nur solange unantastbar, solange sie nicht gegen die Political Correctness verstoßen?

Gruß
Albrecht

--
SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!

Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)


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