Hier die gesetzlichen Grundlagen ..

Socke ⌂, Freitag, 16.10.2020, 16:16 (vor 1260 Tagen) @ Rain1258 Views

.. welche allerdings auf mehr als nur wackeligen Füßen stehen, immer mehr Verfassungsrechtler äußern sich negativ über das Vorgehen der Bande um IM Erika.

Und wieder haben wir: Naturkatastrophe, Unglücksfall, Notstand.
Keines von diesen Tatbestandsmerkmalen liegt vor.
Faktisch leben wir im Notstand.

Na ja, nicht ganz:
Mit Beschluss der Bundesreg. zum Infektionsschutzgesetz und gleichzeitiger Feststellung einer "epidemische Lage von nationaler Tragweite" hat die Reg. Tür und Tor geöffnet, mit fast beliebigen Notstandsverordnungen durchzuregieren.
Ich lese das so, dass uns IM Erika alle, also alle sich im Land befindlichen Personen, zu Infizierten erklärt hat ("epidemische Lage von nationaler Tragweite").
https://www.achgut.com/artikel/demoratie_auf_tauchstation

In Berlin wird die BW übrigens schon seit einigen Wochen eingesetzt, in den Bezirksverwaltungen (="Kommunalverwaltungen"), außer eben in Kreuzberg.
Hier hatte ich mal die gesetzlichen Grundlagen und den Link von MMnews zur Meldung des BW-Einsatzes in Berlin gepostet (weiter unten im Beitrag):
https://dasgelbeforum.net/index.php?id=541178

--
Notquartier für das Gelbe:
http://derclub.xobor.de/
(Im Falle von Störungen beim Gelben soll dies nur als "Info-Kanal" dienen, bis das Gelbe wieder erreichbar ist, siehe hier)
https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=509208


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