Krankenkassen können sich so verhalten, dass sie einen Steuerbescheid verlangen, wenn diese einen Verdacht haben.

Yellow++, Montag, 24.02.2020, 18:38 (vor 2179 Tagen) @ Positiv1367 Views

Hallo Positiv,

ich weiß nicht, inwiefern die Krankenkasse sich bei der Forderung eines Steuerbescheides sicher durchsetzen kann, wenn der Versicherte nicht mitspielt.

Im Zusammenhang mit der Auswanderungsthematik gilt, dass Krankenkassen als versteckte Finanzbehörden und die GEZ/Beitragsservice als versteckte Meldebehörde auftreten. Dort befinden sich Fallstricke, die man bei einer Auswanderung umgehen muss.

Die Krankenkasse besitzt ein behördliches Vollstreckungsrecht, bei dem der Zoll beauftragt werden kann. Diese Institutionen sind keine echten Behörden mit richtigen Beamten. Im Zusammenhang mit GEZ/Beitragsservice taucht dann der schwammige Begriff der "beliehenen Behörde " auf.

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Mit Grüßen
Yellow++

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