Jain. Du bist nur dann auf der sicheren Seite, wenn dein Einkommen aus Gewerbe weniger beträgt als 450,- mtl.

Mephistopheles, Montag, 24.02.2020, 16:40 (vor 1516 Tagen) @ Positiv1119 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Montag, 24.02.2020, 16:45

Du bekommst einen Fragebogen, wo du nur ankreuzen musst, dass es weniger sind als 450,- mtl. Dann sind sie im Normalfall zufrieden. Bei den 450,- kannst du aber auch was abziehen, frag mich aber jetzt nicht was.

Ich bestätige, dass mein aktuelles regelmäßiges monatliches Arbeitseinkommen aus der selbständigen Tätigkeit weiterhin 450 Euro nicht übersteigt.

Ich versichere, dass ich die Angaben in diesem Vordruck nach bestem Wissen gemacht habe.

Holzauge, merkste was? Du darfst natürlich als Bürger grundsätzlich doof sein, ja, es wird geradezu vorausgesetzt. Wenn du nicht gerade ein Grüner bist in Hamburg und einen Ferrari fährst, wird man das dir im Normalfall abnehmen. Ansonsten liegt aber die Beweispflicht bei dieser Konstruktion bei der Krankenversicherung.

Gruß Mephistopheles


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