Sonderfall freiwillig gesetzlich

Positiv, Montag, 24.02.2020, 15:36 (vor 1535 Tagen) @ Mephistopheles1400 Views

Erst ab 451,- Euro kannst du pflichtversichert werden. Vorher bist du freiwillig pflichtversichert, ist aber nicht allzu hoch, wenn keine Einkünfte vorliegen.

Danke für die Korrektur.

Die KV wird sich an dem Steuerbescheid des Finanzamtes halten.

Genau das ist der fragliche Punkt.

Auf dem Steuerbescheid stehen nur Einkommen, welche steuerpflichtig sind.

Außerhalb der Spekulationsfrist realisierte Gewinne stehen da nicht drauf.

Aber nun gibt es eben diese ungerechte Sonderregelung bei freiwillig gesetzlich Versicherten: Bemessungsgrundlage sind ausnahmslos ALLE Einkommen, auch die steuerfreien. Konkret werden Einnahmen aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Dividenden explizit genannt.

Das sieht die KV aber nur, wenn sie auf alle Konten schaut. Gibt es Erkenntnisse, wie konkret die KV da hinterher ist?


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