Vertragsgestaltung

b.o.bachter, Sonntag, 02.02.2020, 10:38 (vor 1559 Tagen) @ Otto Lidenbrock1908 Views

Hallo Otto Lidenbrock,

bei Deinen Sorgen erscheint mir wichtig, dass Du jetzt bereits genau wissen müsstest, wie Du den Kaufpreis anlegen wirst, denn das Geld würde ja auch auf Deinem Konto entwerten.

Wodurch begründet sich denn diese vergleichsweise lange Frist? Entweder der Käufer hat Knete/Finanzierungszusage oder eben nicht.

Dann kommuniziere doch ganz offen Deine Sorge und knüpfe den Verkauf an für Dich akzeptable Bedingungen. Wenn nicht erfüllt -> Rücktritt und die Beurkundungskosten werden geteilt. Oder, Beurkundung nur dann, wenn die Zahlung bereits auf dem Notarkonto eingegangen ist.
Eigentlich sollte Dein Notar solche Konzepte in der Schublade haben. Frag ihn doch einfach mal danach.

Viele Grüße


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