Hier die gesetzlichen Regelungen innerhalb der EU (mL)

DT, Montag, 01.04.2019, 12:42 (vor 2062 Tagen) @ Mephistopheles5786 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 01.04.2019, 12:49

Wichtig: es gilt die Regelung des Landes, in dem man sich grade aufhält.

In Frankreich, Spanien und Portugal, auch bei den Ösis und in Ungarn sowie der Türkei gilt die WIDERSPRUCHSREGELUNG. Das heißt, wenn man keinen aktiven Widerspruch dabei hat, wird man geschächtet.

Das sollte sich der gute Erhard mal zu Gemüte führen, denn er tourt mit dem VW Wohnmobil grade durch das Franzland. Dieter fährt regelmäßig nach Portugal, auch dort können sie ihn ausweiden.

Und viele von uns fahren sicherlich öfters ins bessere Deutschland, sprich Ösiland, zum Wandern, Skifahren, etc., auch dort gilt die Widerspruchsregelung.

Bei den Amis wird Organ Donor: "YES" oder "NO" direkt auf dem Führerschein eingetragen, der ist ja dort sowas wie ein Personalausweis.

https://www.aerzteblatt.de/archiv/147782/US-amerikanisches-Gesundheitswesen-Fast-jeder-...

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https://www.organspende-info.de/infothek/gesetze/europa-regelungen

Gesetzliche Regelungen in Europa

Muss man einer Organspende aktiv zustimmen oder ihr aktiv widersprechen?

Wie die Organspende geregelt ist, unterscheidet sich von Land zu Land. Die gesetzlichen Regelungen der Länder legen fest, wann und unter welchen Umständen die Organe einer verstorbenen Person entnommen werden dürfen.

(Erweiterte) Zustimmungslösung:

Bei der Zustimmungslösung können nur dann Organe und Gewebe entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat. Liegt keine Zustimmung vor, dürfen keine Organe oder Gewebe entnommen werden.

Bei der erweiterten Zustimmungslösung müssen die Angehörigen stellvertretend für die verstorbene Person entscheiden, falls diese zu Lebzeiten keine Entscheidung getroffen und dokumentiert hat. Die erweiterte Zustimmungslösung gilt zum Beispiel in Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Litauen, Rumänien und der Schweiz.

Entscheidungslösung:

Bei der Entscheidungslösung gilt ebenfalls, dass eine Organentnahme nur zulässig ist, wenn eine Zustimmung vorliegt. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen sich auf der Grundlage fundierter Informationen mit der eigenen Spendebereitschaft auseinandersetzen. In Deutschland erhalten Krankenversicherte regelmäßig Informationsmaterialien und einen Organspendeausweis von den Krankenkassen und Versicherungsunternehmen.

Die Entscheidungslösung gilt in Deutschland.

Lesen Sie mehr über die Entscheidungslösung.

Widerspruchslösung:

Hat die verstorbene Person einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, zum Beispiel in einem Widerspruchsregister, können Organe zur Transplantation entnommen werden. Die Widerspruchslösung gilt in Bulgarien, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, der Türkei, Ungarn und Zypern.

In einigen Ländern haben die Angehörigen das Recht einer Organentnahme bei der verstorbenen Person zu widersprechen, sollte keine Entscheidung der verstorbenen Person vorliegen. Die Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht der Angehörigen gilt in Belgien, Estland, Finnland, Litauen und Norwegen.
Was ist bei Auslandsaufenthalten zu berücksichtigen?

Im Ausland gilt grundsätzlich die Regelung des jeweiligen Landes. Das bedeutet, verstirbt eine deutsche Staatsbürgerin oder ein deutscher Staatsbürger im Ausland, so wird sie oder er nach der gesetzlichen Regelung des jeweiligen Landes behandelt.

Es ist vor einem Auslandsaufenthalt ratsam, einen Organspendeausweis in der entsprechenden Landessprache auszufüllen und zu den Personalpapieren zu legen. So wird die persönliche Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende auch im Ausland verstanden.


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