Selbstverständlich

Mephistopheles, Mittwoch, 18.07.2018, 13:43 (vor 2349 Tagen) @ Silke4232 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Mittwoch, 18.07.2018, 13:54

Nein.
Du kannst deine Waren und Dienste in Ostereiern oder Hasso‘s
auspreisen.
Wir haben Vertragsfreiheit.

Nur die Buchführung und die Steuererklärung hat in Euro zu erfolgen.

Wenn sich einer die zusätzliche Mühe machen will, Waren oder Löhne in Ostereiern oder Sachwerten (BSp: Der Mitarbeiter erhält Kost und Logis frei) zu liefern, so kann er das gerne machen, nur ggü dem Finanzamt hat er das bei seiner Steuerklärung fein säuberlich in Euro zu bewerten und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft rechnet die erhaltenen Mitarbeiteraktien oder das zur Verfügung gestellte Firmenfahrzeug schön säuberlich in Euro um, das dann selbstverständlich zu versteuern ist und für das Lohnsteuern zu zahlen sind.

Gruß Mephistopheles


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