Was magst du denn bezahlen?
Lieber Bernd,
Ein Wort, ein Gedanke, ein Bild...
ja. Aber es ist nicht so philosophisch wie Du es andeutest.
Schade.
Dann ist es schnöder, brutaler Materialismus.
Es so wie mit
einem Konzertticket: nicht der Zettel ist das Ticket, sondern die damit
beurkundete Berechtigung, Eintritt zum Konzert zu haben.
Gut, wir haben unbestreitbar und dann auch noch freiwillig bezahlt Berechtigung auf Eintritt.
Nun, das Ticket wurde beim Eintritt zerrissen.
Da stehen wir nun...eingetreten.
Frage wäre, ob der 20 Euro Schein eine Art Anspruch auf etwas darstellt
(so wie das Konzertticket).
Mit Sicherheit.
Ich bin mir da nicht sicher, was die Rechtslage
angeht.
Ich schon.
Denn die Frage ist: worauf? auf ein entsprechendes Teil-Pfand, das
in der ZB liegt? Ist das richtig? besteht dieser Anspruch rechtlich? ich
glaube nicht. Höchstens indirekt.
So viele Fragen...
Wie soll ich die denn beantworten, wenn ich keine Zeit dazu habe weil ich mit Urschuldbedienbarhaltung beschäftigt bin?
Mit
lieben? Grüßen
Silke