Genau: Ein Euro-Geldschein beurkundet keinen vertraglichen oder gesetzlichen Anspruch auf etwas

BerndBorchert, Dienstag, 17.07.2018, 11:40 (vor 2350 Tagen) @ Ashitaka4366 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 17.07.2018, 11:44

Ich seh's genau so. Ich formulier es mal so, dass man kein "Debistist" sein muss, um es zu verstehen:

Ein Euro-Geldschein beurkundet keinen vertraglichen oder gesetzlichen Anspruch auf etwas.

Aber der Staat/das Gesetz garantiert, dass Bepreisungen im Euroraum in Euro angegeben werden müssen und Euro angenommen werden müssen. Dazu gehören nicht nur Preise und Zahlungen für Güter, sondern auch z.B. für Dienstleistungen, Löhne etc. und last not least die Steuern.

Und der Staat garantiert die ordentliche Erzeugung und Verwaltung der Geldscheine: Fälschungssicherheit etc., aber vor allem die ordentliche Herausgabe der Scheine: nur gegen Inpfandnahme von Schuldtiteln in gleicher Höhe (präferiert: Staatsanleihen) werden die Scheine von der Zentralbank herausgegeben.

So bekommen die Scheine ihren Wert. Uups - ist mir rausgerutscht - den Begriff "Wert" gibt es ja für Debitisten nicht.

Bernd Borchert


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