Ich glaube, man muss mal ein paar Begriffe klären
Volk: Das ist ein bewaffneter Haufe von freien, wehrfähigen Männern
Volkssouveränität: Das ist das, was sich diese freien Männer erkämpft haben.
Diese entscheiden dann, welche Verfassung sie sich geben. Das könnte auch eine Demokratie sein, eine Herrschaft der Sippen (Demos = Sippe)
Nur mit dieser stillschweigenden Voraussetzung ergibt der Satz des Grundgesetzes einen Sinn: (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Ohne diese Voraussetzung ist dieser Satz und damit das Grundgesetz als solches allerdings sinnlos.
Aber weiter zur Demokratie:
Als die Herrschaft der bewaffneten und wehrfähigen freien Männer ist eine Demokratie zwangsläufig eine Minderheitenveranstaltung.
Zum ersten ist nicht jeder Mann während der gesamten Dauer seines Lebens wehrfähig, zum zweiten ist auch nicht jeder wehrfähige Mann wehrwillig, zum dritten ist nicht jeder Mann frei und zum vierten stellen die Männer sowieso nur die Hälfte der Einwohner.
Sie unterscheidet sich von einer Fremdherrschaft aber durch die Volkssouveränität. In einer Fremdherrschaft wird die Gewalt nicht von freien Männern, sondern von dazu bestimmten Organen ausgeübt.
Wenn wir uns auf diese Begriffe einigen, dann ersparen wir uns viele sinnlose Diskussionen, weil bereits die Grundvoraussetzung für Volkssouveränität und Demokratie hier im Lande nicht vorhanden sind.
Gruß Mephistopheles