Die sollten wenigstens definieren, was "extrem" heißen soll
Nach meinem Wortgefühl heißt "extrem" insbesondere, dass das politische System des GG inkl. Wahlen, Grundrechte, Gewaltenteilung, etc. ausgehebelt werden soll, oder zumindest, dass das Gewaltmonopol des Staates teilweise ausgesetzt werden soll.
Wenn der Verfassungsschutz aber gar nicht "extrem" definiert, d.h. die Kriterien dafür genau benennen kann, dann besteht die Frage: Was soll dann ein Gutachten mit diesem Ergebnis? (außer Propaganda der Regierung gegen die Opposition sein)
Bernd Borchert