Das habe ich auch genau so verfolgt
aber ebenso wären zeitlich befristete Sperren ein Mittel der Sanktionierung, dass ich für sehr tauglich halte. Nicht jeder ist nur durch das geschriebene Wort erreichbar.
Auch wenn eine Rausschmiss droht.
Entzug von zeitlich befristeter Freiheit, hier in der Form der Schreiberlaubnis, ist ein bewährtes Mittel.
Was genau spricht dagegen, dieses Vorgehen vor dem Rausschmiss zwischen zu schalten?
Gruß
Odysseus