Man darf auf seinem Grundstück nicht tun und lassen was man will.

Plancius, Dienstag, 31.12.2024, 12:08 (vor 18 Tagen) @ Mirko22139 Views
bearbeitet von Plancius, Dienstag, 31.12.2024, 12:14

Außerhalb der zulässigen Zeit zu Silvester ist jegliches Feuerwerk, jegliche Knallerei verboten, auch auf dem eigenen Grundstück.

Ein privates Feuerwerk muss daher angemeldet werden. Machen auch die meisten und wird in der Regel auch von der Behörde ohne weiteres genehmigt.

Der Schaden für die Tierwelt ist mit der Genehmigung der Behörde aber nicht aus der Welt geschafft. In den Hecken nisten die Vögel oder es halten sich Igel und anderes Getier auf. Sie geraten durch die Knallerei in unnötigen Stress und verlassen mitunter ihre Nester.

Gerade hier in MeckPomm nisten Störche und andere seltene Vogelarten in den Parks der Dörfer und Kleinstädte. Die Schlösser und Herrenhäuser inmitten der Parks werden für Feierlichkeiten genutzt, die seit einigen Jahren mit Feuerwerk in den Sommermonaten begleitet werden. Früher hat man zu jenen Anlässen weiße Tauben als Zeichen des Friedens unter Beifall in den Himmel fliegen lassen, haute ahmt man Krieg und Gewalt mit der lauten Böllerei nach. Na ja, ist eben ein Zeichen einer dekadenten, respektlosen Gesellschaft.

Die Böller kaufen die Leute entweder auf Vorrat zu Silvester oder man kauft sie das ganze Jahr über in Polen.

Mir ist es auch immer nicht erklärbar, warum in Polen nach wie vor Feuerwerkskörper mit hoher Explosivkraft verkauft werden, obwohl das Land schon viele Jahre in der EU ist.

Gruß Plancius

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"Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad an Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand." ARTHUR SCHOPENHAUER


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