Preisdämpfende Wirkung bei Agrarland haben auch die (föderalen) Bodenverkehrsgesetze. Nicht-Landwirte i.d.R. < 1 ha p.a.
was bei heutigem "flurbereinigtem" Größenzuschnitt der Flächen ebenfalls eine Transferschwierigkeit darstellt.
Weiterhin preisdämpfend sind die geringen Pachten sowie die Tatsache, dass bei Nichtverpachtung Zwangsabgaben an die Berufsgenossenschaften fällig werden (mit sehr geringen Freigrenzen).
Es gilt ferner der Grundsatz, "dass Ackerland nie verkauft wird", sodass allenfalls im Erbfall hin zu wohlstandsverwahrloster Klientel überhaupt was zum Verkauf gelangt und dann oft "unter der Hand" zum Notar geht.