(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Brutus ⌂, Donnerstag, 08.08.2024, 10:44 (vor 78 Tagen) @ Albrecht3726 Views
bearbeitet von Brutus, Donnerstag, 08.08.2024, 11:36

Frage 1
Wie genau hat sich der Gesetzgeber hier vorgestellt, dass dieser Widerstand aussieht?

Frage 2
wenn der Gesetzgeber weiterhin gesetzwidrig gegen diese bisher bekannten "Widerständler" vorgeht (Reiner Füllmich)...


Pardon, das krieg ich jetzt nicht mehr in Worte gefasst.


Es reicht doch die Ausarbeitung der Frage 1.

Wo befindet sich denn dieser "Jeder?"
Etwa und vor allem auch in Behörden respektive staatlicher Anstellung?

Das ist eine Doktorarbeit schlimmstenfalls, weil es sich dann schon wieder gedanklich zerreden lässt.

Denn wenn dieser berechtigte Widerstand, am Beispiel einrichtungsbezogener Impfpflicht - am Prozedere der bestehenden Juristerei (BVG Leipzig) als Soldaten dort verlieren negiert wird, ergo das BVG erkennbar Unrecht, die verfassungsmäßige Ordnung aufrecht zu erhalten stützt - was bleibt dann eigentlich den Bürgern, nach Art. 20 (4) des Grundgesetzes vorzugehen?

Wo ist denn die Bestrafung Derer, (also der ordentliche Rechtsweg) die von Politik und RKI installierte Zerstörung (Beweis: geleakte RKI Protokolle) der demokratischen Grundordnung gedeckt, instruiert und vorangetrieben haben?

Alles, was die "Schwurbler" gesagt haben, stimmte, alles was die Anderen behaupteten, war gelogen - Alles!

Wo ist die, und das sehe ich als HERAUSRAGENDES MOMENT dieser Krise, Konsequenz, der

UNTERLASSENEN REMONSTRATIONSPFLICHT

der Polizisten (von A-Z) (vom Schlittenschubser über den Wasserwerferbediener - bis zum Innenminister)
die für jeden erkennbar offenkundiges Unrecht mit dem IRRSINNIGEN Verweis auf die Befehlskette einfach weitergemacht haben?


Tut mir Leid, aber außer dem oder derjenigen, die die RKI Protokolle offengelegt hat, wer war innerhalb der die Demokratie absichernden Hierarchie seiner Aufgabe denn gewachsen?

BVG?

Wer denn?

Keiner!

Sind etwa systemisch an allen entscheidenden Punkten etwa Menschen an Stellen gesetzt worden, die vorhersehbar ihrer Aufgabe

DIE DEMOKRATIE ZU SCHÜTZEN UND GRUNDRECHTE DER BÜRGER ABZUSICHERN

nicht gewachsen sind?

Zurück zur Frage 1.

Wie hat sich der Gesetzgeber diesen "Widerstand" denn vorgestellt?

Dieser Widerstand kann ja nicht darin münden, den Weg von Dr. Reiner Füllmich (U-Haft) oder, gedenkt ihm tunlichst tagtäglich,
Dr. Jens Bengen (Suizid)
oder
Dr. Bodo Schiffmann (Asyl in Tansania)
uvm!!!
gegangen zu sein?!


Die RKI Protokolle belegen glasklar, dass jene, die die demokratische Grundordnung zerstört haben oder an entscheidender Stelle nicht eingebremst haben alle noch in ihren Posten sitzen und eine vollkommene Unfähigkeit eines

Schuldeingeständnisses

zeigen!

Also, wie soll dieser Widerstand nach Art. 20(4) jetzt aussehen?

Volksgerichtshof einberufen?
20(2) "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus?"

Kann wird oder muss dann die Polizei von diesem Volksgerichtshof die Weisungen höher bewerten als von ihren bisherigen bisherigen Vorgesetzten (Innenministerium?)

Wenn nicht, komm ich wieder zur Frage zurück.
Wie hat sich der Gesetzgeber diesen Widerstand auf Grundlage 20(4) denn konkret vorgestellt?

Denn all das, was gegenwärtig nach gleichem Schnittmuster weitergeht, ist direkte Folge des überfälligen und bislang nicht erfolgten Aufarbeitens!

Und der Gipfel der Frechheit, des auf demokratische Grundrechte regelrecht pissenden Systems, ist das Geschehen um Dr. Reiner Füllmich! (und aller Gleichwertiger)

Auch hier hatte JEDER Beteiligte (nach wie vor) Remonstrationspflicht!

Die Beamten, die Dr. Fuellmich aus Mexiko nach Frankfurt geleitet haben beispielsweise und angeben:
"ich tue nur das Befohlene, ob das gerecht ist oder nicht, haben Gerichte zu entscheiden..."

haben längst festgestellt, dass die Gerichte bei diesen prägnanten Sachen, rund um Corona, offensichtlich doch NICHT in der Lage sind, das auf Grundlage der logischen Gesetzeslage zu entscheiden - 100te Beispiele allen voran BVG Leipzig, belegen das!

Es stimmt durchaus, dass das Gericht das entscheiden muss, aber in diesen speziellen Zusammenhängen fehlt uns allen der Beweis, dass die Gerichte das auch können, (sie haben ihrer demokratischen Aufgabe gemäß nicht geliefert!) ergo muss ich hier remonstrieren! (siehe BVG Leipzig, Soldatenurteil bzgl. einrichtungsbezogeneer Impfpflicht) (1)


Das ist Demokratie!
Und keiner von Euch kann das jemand anderen überlassen oder Nichtzuständigkeit vorschützen!

Jeder der einen Zettel auf dem Tisch mit Vorgenannten hingelegt bekommt

IST

zuständig!

Remonstrationspflicht - wichtigster Teil Deiner Ausbildung innerhalb einer Demokratie!

Denn die Demokratie und der Beschützer der grundgesetzlichen Werte,
bist immer und ausschließlich Du selber!


20(4) "...haben alle das Recht, zum Widerstand.."

Jein, Beamte haben die (Remonstrations-)Pflicht dazu!

Die geleakten RKI Protokolle sind eine, wenn nicht die herausragende Form, einer Art Remonstration!

Entgegen Fuellmich, bin ich der Meinung, dass das System durchaus reformierbar ist - nämlich genau so!

Und zu spät dafür ist es erst,
wenn wir alle, und der Tag steht heute schon fest,
auf dem Friedhof liegen!

--
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