Seit April 2023 ist das Barzahlungsverbot in Kraft

Steppke, Dienstag, 30.07.2024, 18:20 (vor 42 Tagen) @ Plancius1850 Views
bearbeitet von Steppke, Dienstag, 30.07.2024, 18:24

Das Barzahlungsverbot gilt für Rechtsgeschäfte, die nach dem 1.4.2023 abgeschlossen werden (§ 59 Abs. 11 GwG). Die Vertragsparteien müssen einem Notar nachweisen, dass sie eine Immobilie nicht bar bezahlt haben. Der Notar muss den Nachweis prüfen. Verstöße gegen das Barzahlungsverbot und die Nachweispflicht muss der Notar der Anti-Geldwäsche-Einheit des Bundes, der beim Zoll angesiedelten Financial Intelligence Unit (FIU) melden.

https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/geldwaesche-was-immobilienunternehme...

Notare sind übrigens schon lange verpflichtet bei Immokäufen automatisch das Finanzamt zu informieren. Die prüfen dann, woher das Geld kommt.

Immos bar (oder unbar mit Schwarzgeld) zu bezahlen, ist schon seit Jahren unmöglich.

Ein Bekannter, Bereichsleiter eines großen deutschen Konzerns, hat seine 500k-Immo nur mit 100k Hypothek finanziert, die restlichen 400k aus Eigenkapital.

Da kam sofort ein Schreiben des Finanzamtes und er musste die Herkunft der 400k nachweisen.

Der Nachfolger, der die Handwerksfirma meines Vaters übernommen hat, wird auch manchmal bar bezahlt. Schon bei 5000 Euro, die er dann bei der Bank einzahlt, woraufhin die eine Kontrollmitteilung an das FinAmt schickt, führt dazu, dass er die Herkunft nachweisen muss.

Er muss dann eine Kopie der Rechnung schicken und das FinAmt wendet sich dann an den Auftraggeber/Barzahler und verlangt von dem einen Herkunftsnachweis.

Finanzamt & Steuerfahndung sind mittlerweile im "Hardcore-Modus".

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VT: Der Wohnungsmangel und die Wertsteigerung der Immos ist gewollt, damit der Staat, beim kommenden Lastenausgleich, maximal "abgreifen kann". Je höher der Buchwert, je höher die Zwangsbesteuerung/Abgabe.

Vermögensregister ist (in Brüssel) in Arbeit und wird als Bemessungsgrundlage dienen.

VT Ende.

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Gruß Steppke


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