Die Abschreibungen kannst du nur bei vermieteten Immobilien realisieren. Bei Kauf einer Immo in eine GmbH fallen die Mieteinnahmen als Gewinne an, die durch die....

Olivia, Dienstag, 30.07.2024, 11:10 (vor 87 Tagen) @ Echo1901 Views
bearbeitet von Olivia, Dienstag, 30.07.2024, 11:18

Abschreibungen reduziert werden. Wobei jedem klar sein muss, dass NUR der Gebäudewert, Reparaturen und Sanierungen abgeschrieben werden können. Das alles funktioniert ganz gut, solange der Mietermarkt "in Ordnung" ist..... bzw. solange der Staat bereit ist, exorbitante Mietkosten für "Flüchtlinge" zu zahlen. Diese Zahlungen sind offenbar so gut, dass inzwischen auch Villen in guten Gegenden der Städte als Flüchtlingsunterkünfte genutzt werden können.

Wird der Mietermarkt - ggf. auch nur für gewisse Segmente - instabil, dann ändert sich die Sachlage. Für den Vermieter gilt es zu wissen: Wo nix ist, kann man nix holen!
D.h. Er bleibt möglicherweise auf Mietforderungen sitzen und hat alle Sanierungskosten - z.B. bei Vandalismus/starker Abnutzung - selbst zu tragen.

In Krisenzeiten kommt verstärkend hinzu, dass Mieten eingefroren werden, die Inflation aber steigt. Von der Großen Depression wird gesagt, dass Mietwohnungseigentümer/Pensionäre des gehobenen Mittelstandes teilweise am Hungertuch nagten, weil die Mieten nicht mehr ausreichten.... eine kalte Enteignung. Einziges Schlupfloch: Möbeliert vermietete Zimmer/Wohnungen, die INNERHALB der Wohnung des Vermieters lagen.

Immokonzerne in MUC haben vor Jahren bereits das Konzept dankbar aufgegriffen und auf Miniwohnungen (eigenständige Appartements) angewandt. Wird alles möbeliert vermietet. Der Gesetzgeber wird dem aber sehr schnell einen Riegel vorschieben. Bei selbstgenutztem Wohneigetum kann die möbelierte Vermietung (innerhalb der eigenen Wohnung) vmtl. weiter unter der Kondition vermietet werden, dass Kündigungen 14-tägig möglich sind. Grund: Man kann dem Vermieter Spannungen mit dem Mieter innerhalb der eigenen Wohnung nicht zumuten....... kann sich natürlich auch ändern.

Ich habe die ganzen Konzepte (Mietwohnungseigentum privat und in der Firma gehalten) alle selbst durchexzerziert. Natürlich hübsch kompliziert, um das Ganze steuerlich zu optimieren....... Ich kann nur sagen: Es ist sehr teuer, den ganzen Dreck wieder aufzulösen. In jedem Falle aber ist der Staat dabei und verdient mit... nicht zu schlecht..... besonders, wenn man sich vorher in irgend einer Form mit ihm ins Bett gelegt hat. Verkaufe mal eine privat gehaltene Wohnung innerhalb von 10 Jahren.... dann darfst du alle geltend gemachten "Abschreibungen" nachträglich schön versteuern..... also beißt du die Zähne zusammen und machst das oder hängst weiter in den "Verpflichtungen". Wenn es schlecht läuft, dann dürfte eine solche Situation demnächst auf einige "Investoren" zukommen. Ich bin Gott sei Dank raus!

Bei GmbHs wird bei Verkauf der gesamte Zugewinn versteuert. Lohnt sich also nur, wenn man vorher Verluste "angesammelt" hat...... wodurch auch immer. Allerdings kann man nur empfehlen, bei der "Ansammlung" von Verlusten darauf zu achten, dass man die Dinge ALLE unter Kontrolle hat.... also keine "Fremden" involviert, d.h. auch keine Banken.

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