Urteile des Verfassungsgerichts sind nicht für die Ewigkeit, und gerade das Verf.Gericht sollte den wichtigsten Grundsatz des Grundgesetzes beachten: Das Volk bestimmt. owT

BerndBorchert, Montag, 29.07.2024, 13:21 (vor 88 Tagen) @ Mirko22824 Views

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