Urteile des Verfassungsgerichts sind nicht für die Ewigkeit, und gerade das Verf.Gericht sollte den wichtigsten Grundsatz des Grundgesetzes beachten: Das Volk bestimmt. owT BerndBorchert, Montag, 29.07.2024, 13:21 (vor 326 Tagen) @ Mirko23392 Views .