Das ist doch keine Begründung

Andudu, Freitag, 07.06.2024, 15:16 (vor 50 Tagen) @ Mirko21031 Views
bearbeitet von Andudu, Freitag, 07.06.2024, 15:21

-Maßnahmen:
-Sicherstellung der Atemwege und Unterstützung der Atmung

Genau dazu ist die stabile Seitenlage gedacht, Erbrochenes und Blut sollen aus dem Körper gelangen (statt in Kehle oder Lunge), der Verletzte soll seine Zunge nicht verschlucken (er ist schließlich bewusstlos und u.U. setzen die normalen Reflexe aus).

-Flüssigkeitszufuhr intravenös zur Stabilisierung des Blutdrucks
-Bluttransfusionen bei schweren Blutverlusten (meist in der Klink) sonst über Zugang "Flüssigkeitszufuhr" i.V.
-Medikamente zur Unterstützung der Herzfunktion oder zur Behandlung der zugrunde liegenden Infektion (z.B. Antibiotika bei septischem Schock)
-Adrenalin bei anaphylaktischem Schock zur Verengung der Blutgefäße und Erhöhung des Blutdrucks

Das sind keine erste Hilfe-Maßnahmen, sondern sowas darf nur der Notarzt mit der notwendigen Ausrüstung und Erfahrung machen, teilweise vielleicht die Rettungssanitäter, weiß ich nicht genau.

Wann ist die stabile Seitenlage möglicherweise nicht angebracht!

-Instabiler Kreislauf oder Schock
-Schwerwiegende Verletzungen
-Nicht atmende Person
Und das letztere ist meistens der Fall oder häufig, dass es nicht anzuwenden ist.

Wie oft das der Fall ist, weiß ich nicht, bei dem gemesserten Polizisten war es jedenfalls nicht so, die haben den ja noch aufgerichtet (was genau das Falsche war), soviel mir bekannt ist. Das heißt, er war sogar noch bei Bewusstsein, wäre also wahrscheinlich gar nicht in Seitenlage gebracht worden.

Ich muss jährlich einen Ersthelferkurs besuchen und bei der stabilen Seitenlage bekommt man als erstes beigebracht, wie man möglichst sicher feststellt, ob der Verletzte noch atmet. Eine "Wiederbelebung" (die man alternativ macht, wenn keine Atmung mehr vorhanden ist) am noch funktionsfähigen Körper kann nämlich ebenfalls tödlich enden.


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