Ist es legitim, ohne Beweise zu spekulieren?

helmut-1, Siebenbürgen, Montag, 08.04.2024, 06:21 (vor 263 Tagen) @ helmut-13311 Views

Es geht um die Frage, wer hinter dem "gekürzten" Namen der Behörde "B**" steckt und wer diese Behörde beauftragt hat.

Dass das "B" für "Bundes" steht, dürfte eigentlich klar sein. Jetzt kommen dafür in Frage:

- BMG (Bundesministerum für Gesundheit)
- BKA (Bundeskriminalamt)
- BfV (Bundesamt für Verfassungsschutz)
- BND (Bundesnachrichtendienst)

Das erste ist eher unwahrscheinlich, auch das zweite hat eigentlich mit solcher Art von Ratschlägen und Empfehlungen nichts zu tun. Das drittgenannte wird sich diesen Schuh nicht anziehen. Ich neige dazu,auf das vierte als Verfasser dieses Papier zu tippen. Diese Institution hatte sich schon in frühen Jahren als suspekt in ihren Handlungen dargestellt:

https://www.deutschlandfunk.de/geheime-dienste-die-dunklen-seiten-des-100.html

Und das ging in verschiedenen Formen auch nach der Ära Gehlen immer munter weiter:

https://www.tagesschau.de/inland/bnd-203.html

Genauso stellt sich die Frage, wer diese Bundesinstitution dazu angestiftet hat, in dieser Form Empfehlungen abzugeben. Da muss man sich üblicherweise die Frage nach dem "cui bono" stellen. Die Antwort darauf führt dann direkt zum damaligen Bundesminister Jens Spahm. Oder noch weiter nach oben?

Bin wirklich gespannt, was dabei noch herauskommt. Und überhaupt - ob es herauskommt.


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