Frage: Wenn eine Regierung einen verfassungswidrigen Haushalt beschließt, müßte sie dann nicht vom Verfassungssschutz beobachtet/kontrolliert werden?
Ich gehe davon aus, dass die nicht so blöde waren, dass sie nicht gewußt hätten, was sie da "fabriziert" haben. Insofern halte ich den Haushalt für BEWUSST verfassungswidrig. Sie wurden ja auch von der Opposition entsprechend gewarnt.
Muß man so etwas als kriminelle Handlung begreifen? Oder ist das bei Regierungen erlaubt und nur bei Bürgern als kriminell zu bezeichnen? Besonders dann, wenn Vorsatz vorliegt?
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