Ich gebe Dir werte Olivia einen kleinen Denkanstoß ...
Die deutschen Staatsanwaltschaften sind nicht zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugt. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit der Begründung entschieden, dass sie keine hinreichende Gewähr für ihre Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive böten. Der Generalstaatsanwalt von Litauen biete hingegen eine solche Gewähr für Unabhängigkeit, so der EuGH mit Urteilen vom 27.05.2019 (Az.: C-508/18, C-82/19 und C-509/18).
Quelle: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/eugh-deutsche-staatsanwaltschaften-due...
Soviel zur Unabhängigkeit ...