Nazi

Michael Krause, Samstag, 12.08.2023, 16:55 (vor 938 Tagen) @ BerndBorchert3417 Views

Nazi ist keine Schmähkritik, die per se unter Strafe steht. Hier sind wir eben in der Abwägung wie in meinem Beitrag beschrieben. Wenn ich meinen Nachbarn ohne sachlichen Zusammenhang wegen einer persönlichen Auseinandersetzung als Nazi bezeichne, kann das eine Beleidigung sein. Geht es um einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung kann das straffrei sein. Es kommt halt auf den Einzelfall an. Wie bereits geschrieben, ist die diesbezügliche Abwägung des Tatgerichts nur eingeschränkt justiziabel.


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