Richtig
Ich kenne eine Hartzerin, die ihren Nachtstrom-Asbest-Ofen aufdrehte, kurz einkaufen ging, einen epilleptischen Anfall erlitt, ins Krankenhaus kam, dort in die Intensiv, dann in die Geschlossene.
Währenddessen leistete die Nachtstrom-Heizung monatelang ganze Arbeit. Die horrende Nachforderung wurde natürlich abgelehnt, aber als ein aus dem Regelsatz zu tilgendes Darlehen übernommen.
Sonst ist es aber für die Jobcenter schwierig, fehlende Angemessenheit beweiskräftig nachzuweisen, da der Energieverbrauch einer Wohnung extrem unterschiedlich ist.
Krankenhausaufenthalte führen im übrigen zur Kürzung des Regelsatzes, da das Krankenhaus ja auch Essen ausgibt, der Bedürftige also kein Essen mehr einkaufen muß.