inter pares

Manuel H., Dienstag, 20.06.2023, 13:18 (vor 987 Tagen) @ Michael Krause2786 Views

Wenn aber klar ist, dass die Entscheidung dieses mutigen Familien-Richters immer nur inter pares gelten, dann hätte ein rechtskundiger Lehrer den Maskenzwang ja an allen nicht geklagt habenden Klassenkameraden weiterhin exekutieren können.

Dann geht aber der Vorwurf ins Leere, der Richter hätte allen Lehrern (dieser Klasse?, dieses Jahrgangs?, dieser Schule?, aller Schulen?) die Durchsetzung gesundheitschädlichen Maskenzwangs an Kindern verboten.


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