Es war eine einstweilige Verfügung
Die Verfügung war mit zahlreichen Gutachten sauber belegt und ist inzwischen Konsens. Natürlich hat er die Schule per einstweiliger Verfügung verdonnert, das gesundheitlich schädliche Maskentragen nicht mehr zu erzwingen. Er muß dabei nicht auf die gesamte Schülerschaft Bezug nehmen, das ergibt sich aus der Urteils-Begründung (Maskenzwang ist für jedes Kind schädlich, nicht nur für die individuell klagenden Kinder).
Jetzt ihm daraus einen Strick zu drehen, ist recht perfide.
Den Rechtsstaat damit zu belasten, dass nun jedes Kind dieser Schule erst einmal klagen muß, um die Lehrer davon abzubringen, bei den nicht geklagt habenden Kinder den Maskenzwang durchzusetzen, kann ja nicht ernst gemeint sein.
Dann kann man auch aus dem Urteil schlußfolgern, er hätte allen Lehrern die Durchsetzung des Maskenzwangs verboten. (Und es wird vermutlich der eine oder andere verbeamtete Lehrer an anderen Schulen mit diesem Urteil in der Hand remonstriert, also den Maskenzwang bei Kindern durchzusetzen verweigert haben.)