Genau diese Frage wird gestellt

Manuel H., Sonntag, 01.01.2023, 15:08 (vor 481 Tagen) @ Herzdame2998 Views

Bislang erst bei größeren Summen. An den Grenzen kann es Dir passieren, dass Du gefragt wirst, wieviel und woher Du Dein Bargeld hast, stimmen dann mitgeführtes Bargeld mit Deinem äußeren Erscheinungsbild und angegebener Einkommenssituation nicht überein, wird eine Verdachtsmeldung gefertigt, die zu einem Ermittlungsverfahren führen kann. Ab 10.000 Euro ist man verpflichtet, unaufgefordert Mitteilung zu machen, darunter kann aber jederzeit ein Beamter die genaue Höhe erfragen und je nach Verdachtssituation weiter tätig werden.

Auf youtube gibt es Sendungen über die Immigrationskontrolle in UK, die weitaus strenger ist. Die sind computertechnisch inzwischen soweit, dass sie die Daten eines in der UK lebenden Pakistanis recht lückenlos am Computer wiederfinden und überprüfen kann, im Zweifel wird dann der Arbeitgeber, Uni oder lokale Behörde kurz angerufen. Ergeben sich bei diesen Ermittlungen Zweifel, kann der Ausländer gleich den Rückflug antreten und ist u.U. sein Bargeld los.

Was die Sammlermünzen, die gleichzeitig immer noch gesetzliche Zahlungsmittel sind, anbelangt. Es ist natürlich lebensfremd von einem vielleicht 50jährigen zu verlangen, dass er in der Lage ist, den Kauf seiner vor 20 Jahren irgendwo gekauften Sammlermünzen nachzuweisen. Bei einem Grenzübertritt wird das Mitführen aber schon wegen seiner Seltenheit auffällig sein.


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