Mietnomade

JJB, Dresden, Montag, 26.09.2022, 07:52 (vor 577 Tagen) @ ebbes3076 Views

ich hatte sowas ähnliches- ein hartz IV Arsch, der das Mietgeld versoffen hat.
Dem Amt war das egal, die haben ja bezahlt.
dem Staatsanwalt war das auch egal, kein öffentliches Interesse.
Das gericht schickt erstmal einen gerichtskostengebührenbescheid über 500 €, sonst fassen sie den fall gar nicht erst an.
Der Anwalt ebenso. der gegner bekommt Prozesskostenbeihilfe.

Nach dem urteil zeiht der Mieter einfach nicht aus. Den gerichtsvollzieher zahlst Du erstmal selber, per Vorschuss. Sollte dieser bedroht werden und Polizeischutz anfordern, zahlst du auch diesen.

der Nomade ist glücklicherweise vorher abgehauen, nachdem er mir die Bude mutwillig zerstört hatte. Den Gerichtsvollzieher zahlst du dennoch, der Müll des Mieters muss eingelagert werden, man daraf das nicht einfach wegschmeißen oder bei ebay verkaufen, das wäre ja Unterschlagung. Die EInlagerungskosten zahlt- na wer wohl?
Hat den Staatsanwalt auch nicht interessiert.

Vermieter-RS kann man leider nicht pauschal, sondern pro Wohnung abschließen. Wer in einem Objekt 3 kleine EInraumbuden hat, zahlt also monatlich schon mal für 3 Policen. Daher lohnt sich das nicht. Der Mieter ist im zweifel beim Mieterschutzbund.

Schlechte Karten also.

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"das ist die Seuche unserer Zeit: Verrückte führen Blinde!" (Shakespeare, King Lear)


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