Ziemlich skandalöse Entscheidung des Arbeitsgerichtes
Ich kenne diese Art von Impfunfähigkeitsbescheinigungen. Die sind keineswegs gefälscht, sondern echt.
Richtig ist, dass eine vorherige persönliche Untersuchung für diese Bescheinigung nicht erfolgt.
A) zu Lockdown Zeiten waren diese generell nicht nötig, um beispielsweise für den Arbeitgeber sehr kostenträchtige Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen auszustellen.
B) bescheinigt diese kritisierte Bescheinigung lediglich eine aus ärztlicher Sicht gebotene sechsmonatige Impfunfähigkeit (es ist also definitiv keine Krankschreibung, sondern ein niederschwelliger Hinweis)
Wie wird diese Impfunfähigkeitsbescheinigung begründet?
Dass man als allgemein niedergelassener Arzt oder als Facharzt für irgendwas nun mal kein ausgebildeter Allergologe ist und deswegen dem Patienten bescheinigt, dass er solange impfunfähig ist, bis ein dafür ausgebildeter Facharzt ausschließen kann, dass nichts vorliegt, was einer Impfung entgegensteht, ist doch eine Binse.
Langjährige Praxis bei seltenen Tropenkrankheiten und der Impfungen dagegen ist es jetzt schon: Auch da rät ein Allgemein-Arzt, dass Tropenmediziner in Fach-Instituten die kompetentere und damit beste Beratung und Untersuchung leisten können.
Wie man daraus rechtsstaatlich den strafrechtlichen Vorwurf einer "Fälschung" konstruieren kann, ist mir jetzt ein Rätsel.
Zumal das Gericht dabei sogar pflichtwidrig unterlässt, den angeblich festgestellten Betrug und die angeblich festgestellte Urkundenfälschung der Staatsanwaltschaft zu melden, damit diese Ermittlungen aufnehmen kann.
Arbeitsrichter müssen bereits jetzt bei Arbeitsgerichtsprozessen, wenn sie in der Verhandlung von Steuerhinterziehungen Kenntnis erhalten (soll bei Arbeitsgerichtsprozessen nicht so selten sein, insbesondere bei netto-Lohnzahlungen), diese dem Finanzamt melden. Das dürfte also bei anderen Straftaten nicht anders sein.