Aus dem Schneider

Falkenauge, Dienstag, 30.08.2022, 14:12 (vor 1271 Tagen) @ Mephistopheles2868 Views

Danke für das Lesen und sachliche kommentieren.

"Mit einem dokumentierten Befund ist er allemal aus dem Schneider."

Leider nicht ohne weiteres. Die Justiz verlangt vielfach, dass „hinreichend schwere“ Krankheiten des Patienten ein Attest rechtfertigen. Dies obwohl in der staatlichen Verordnung nur von gesundheitlichen Gründen die Rede ist, über die der Arzt entscheidet.

Der praktische Fall eines Arztes, der deswegen zu einer Geldstrafe von 18.000 €, ersatzweise 180 Tage Haft, durch das Amtsgericht Staufen im Breisgau verurteilt wurde.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung