Danke für den sehr ausführlichen Bericht! Diesmal habe ich ihn vollständig gelesen! Allerdings habe ich einen Punkt vermisst!
Letztlich beweisend dafür, ob der Einzelne krank ist, sind sie nicht. Jeder Mensch hat seine eigenen Richtgrößen, sprich Normalwerte, und die sind im Zweifelsfall entscheidend.
So kann sich ein Kind mit einer unter der Maske exzessiv erhöhten Kohlendioxidkonzentration
Die sollte objektiv messbar sein! Ebenso die Sauerstoffsättigung des Blutes!
Eine vom Normwert abweichende verminderte Sauerstoffsättigung bei Kindern! (und nicht etwa bei 85-jährigen bettlägerigen Patientinnen) sollte allemal für die Entbindung von der Maskenpflicht ausreichen.
noch unbeeinträchtigt fühlen, ein anderes Kind dagegen sich elend und krank fühlen.
Eine Frage, die sich gleich anschließt, ist, ob das zunächst unbeeinträchtigt scheinende Kind nach einer längeren Anwendungszeit der Maske nicht doch auf lange Sicht unumkehrbare Gehirnschäden davonträgt.
DAS sollte objektiv feststellbar sein! Wobei die Unumkehrbarkeit nicht einmal erforderlich ist; der aktuelle Befund genügt.
(Ich wünsche unserem Gesundheitssystem viel Erfolg bei der millionenfachen Durchführung von MRTs wegen vermuteter Gehirnschäden!)
Das weiß niemand und das will offensichtlich auch niemand wissen. Gleichwohl kann es bei der Beurteilung eines Maskenattestes nicht völlig unberücksichtigt bleiben.Vor Missbrauch ist man nie gefeit
Ich kenne das so:
Findet der Arzt ein Symptom, das zu den geschilderten Beschwerden passt, wie beispielsweise geröteter Hals oder gerötete Magenwände bei einer Magenspiegelung, dann gibt es die Krankschreibung problemlos. Da muss man sich auch keine besonderen schauspielerischen Fähigkeiten aneignen. Eine einfache neutral vorgetragene Erwähnung der Beschwerden genügt.
Findet er diese nicht, dann gibt es eine Überweisung zum Facharzt und eine Krankschreibung bis zum Tag des Termins beim Facharzt.
Diesen Punkt habe ich vermisst.
Der Arzt befindet sich also durchaus nicht in dem Dilemma, das uns dieser Bericht weißzumachen versucht.
Mit einem dokumentierten Befund ist er allemal aus dem Schneider.
Mit einer Überweisung zum Facharzt auch.
Deshalb abschließend noch einmal unmissverständlich:
Letztlich entscheidend für das Ausstellen einer Maskenbefreiung sind die individuellen Beschwerden, die geklagten Beeinträchtigungen sowie der individuelle Leidensdruck.
Ausblick
Gruß Mephistopheles