Des Kaisers Bart
Hallo mh-ing,
Ganz verstehe ich Ihren Punkt wohl nicht.<<
Wir können uns gerne duzen, ich bin der Bergamr
Ich meine jetzt herausgefunden zu haben, wo das Verständnisproblem ist.
Du meinst mit Pensionen hauptsächlich die von Dir genannten Pensionskassen, private Lebensversicherungen etc., welche ich eigentlich bei den zusätzlichen, privat aus Eigenantrieb initiierten Altersversorgungsmaßnahmen verorte.
Ich denke bei Pensionen an Beamtenpensionen, welche für öffentlich-rechtlich Beschäftigte staatlich garantiert sind und durch den Öffentlichen Haushalt erbracht werden müssen. Also bei Einzahlquote 2% volle Leistungsübernahme staatlicherseits. Natürlich wird der Staat versuchen, kapitalbildende Maßnahmen zu ergreifen, aber letztenendes wird alles durch den Öffentlichen Haushalt finanziert. Und die Höhe dieser Leistungen, die ja eigentlich bilanztechnisch Rückstellungen sind, liegt mittlerweile irgendwo bei 20% des Gesamtbudgets (nagel mich nicht fest, aber die Größenordnung dürfte ungefähr stimmen).
Daher meine Nachfrage, wie Du zu der unterschiedlichen Beurteilung Pension vs. Rente kommst. Natürlich stimmt Deine Aussage, daß Renten, da umlagefinanziert, an die Umlage angepaßt werden können, zwar mit Gemaule der Beziehenden, aber einsichtig, da weniger in die Kasse kommt, wenn weniger Einzahlungen vorhanden sind. Gleichzeitig sinkt aber mit geringerem Steueraufkommen (durch Babyboomer-Alterseintritt in die Verrentung/Pensionierung) auch die Möglichkeit des Staates, die (Beamten-)Pensionen auszahlen zu können. Und die sind nicht umlagegekoppelt, sondern staatlich garantiert.
Im Grunde gehen wir von der gleichen Annahme aus, daß es nämlich nicht mehr finanzierbar ist. Egal, ob umlage-, kapitalertrags- oder aus dem laufenden Haushalt finanziert.
Bitte um Nachsicht, daß es eine Diskussion um des Kaisers Bart war.
Gruß
Bergamr
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Ehrlich schade für die Heimat! Endgültig verloren seit Sommer 2015 ...