Was sagt das Völkerrecht dazu?
Das Eingreifen Russlands war ja durch das Völkerrecht schon deswegen gedeckt, da es den anerkannten souveränen Volksrepubliken zwischen der Ukraine und Russland zu Hilfe gekommen ist, die nachweislich vom Westen angegriffen wurden.
Das Zerstören militärischer Infrastruktur in der Ukraine, die Zerstörung der Waffentransporte des Westens in der Ukraine sind also auch völkerrechtlich legal und legitim.
Meines Erachtens darf man auch zivile Ziele angreifen, wenn sie als Schutzschilde für militärische Operationen völkerrechtswidrig mißbraucht werden (Krankenhäuser, Wohnhäuser, Rote Kreuz Transporte) und so die zivilen Bewohner zu Geiseln werden.
Aber wie verhält sich das mit absichtlichen (nicht versehentlichen) Angriffen auf Territorien außerhalb der Ukraine, wenn diese mit oder ohne Billigung des betroffenen Landes als Rückzugsraum, Aufmarschgebiet mißbraucht werden oder für Nachschub genutzt?
Also mit welcher völkerrechtlichen Legitimation greift Israel aktuell die Lager der Hamas oder des Irans an, die sich in Syrien befinden, mit welcher Legitimation bombardierte die USA Kambodscha und Thailand, um die Nordvietnamesen zu bekämpfen? Mal ungeachtet des Einsatz völkerrechtlich streng verbotener chemischer Kampfmittel.
Wenn wir das Vorgehen Israels in Syrien weitab des eigenen Landes als völkerrechtlich bejahen, wie ist dann der Status der ungezählten US-Militärbasen in Deutschland (über die die BRD keine Souveränität hat)? Wenn ukrainische Grenzgebiete in Polen beschossen werden dürfen, dann dürfte das doch auch für die Zentren gelten, aus denen heraus der Westen seinen Vernichtungskrieg gegen Russland steuert? Ein militärisches Ausschalten der US Basis in Rammstein würde verhindern, dass die Ukraine genaue Positionsdaten über russische Stellungen erhält, was zahlreiche russische Generäle mit dem Tod bezahlen mußten.