Fragen dazu

Manuel H., Dienstag, 19.04.2022, 22:58 (vor 1391 Tagen) @ Wayne Schlegel3186 Views

Es sollen ja die Krankenkassen ihre Mitglieder an die Impf-Vollstrecker melden müssen.

Wie gehen die Krankenkassen mit ihren Mitgliedern um, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der BRD haben?
Eine Meldung der Krankenkasse mit Wohnort außerhalb der BRD dürfte impftechnisch ins Leere laufen.

Welche Konsequenzen hat ein Krankenkassenmitglied zu erwarten, wenn es seiner Krankenkasse erklärt, dass sein gewöhnlicher Aufenthalt nicht mehr in der BRD liegt? (Befristet oder nicht befristet) Für Pflichtversicherte dürften da besondere Regelungen gelten.

Es gibt ja Menschen, die aus beispielsweise gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Wie weist ein Krankenkassenmitglied belastbar nach, dass es leider impfunfähig ist?

Auch wenn der Rechtsstaat in Sachen Impfen abgeschafft ist und ein Rechtsweg wenig aussichtsreich, so hat man über eine Rechtsschutzversicherung durchaus noch Chancen, wenn es um beispielsweise Arbeitsrecht geht. Welche Rechtsschutzversicherung sollte man abschließen und welche Details sind da zu beachten?


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