Ganz einfach: Frech erlogenes und Betrug gehört in die Tonne.

BBouvier, Donnerstag, 10.03.2022, 16:38 (vor 955 Tagen) @ sensortimecom2140 Views
bearbeitet von BBouvier, Donnerstag, 10.03.2022, 16:50

<"Kann oder muss ich sie sogar DANN "in die Tonne werfen"
wenn sie sich haargenau erfüllen würde?
">

Hallo, Sensortimecom!

Eine "Prophezeiung" ist nur eine mündliche oder schriftliche
Aussage/Behauptung hinsichtlich eines künftigen Geschehens.
Und das besagt erstmal rein gar nichts.

Zu Deiner Frage:
Wenn beispielsweise ein alttestamentarischer "Prophet"
sich auf den Marktplatz stellt und sich frei ausgedacht hat
und krakelend behauptet, die Brücke über die Schwalm würde binnen Jahresfrist
als göttliches Zeichen einstürzen, dann ist seine lügnerisch erfundene "Prophezeiung" nach wie vor Betrug und Lüge -
selbst, falls die Brücke rein zufällig tatsächlich einstürzen würde.

Das Kriterium z.B. einer "Schau", auf die seine Behauptung
fußen würde, liegt bei dessen "Prophezeiung" (am 30. Mai ist der Weltuntergang)
nämlich gar nicht vor.

Und so verhält es (leider) auch bei SÄMTLICHEN (!)
"Prophezeiungen" des europäischen Prophezeiungskanons,
ganz gleich, wer und aus welchem Grunde die sich mal
aus den Fingern gesogen hat.

Ich gebe da ganz offen zu, daß mir das lange Jahre
nicht im entferntesten klar war, daß ich all das, was diesbezüglich in der
Literatur zu lesen ist (s. exemplarisch Eastmans Verweis weiter oben:
https://www.grenzwissenschaftler.com/2015/04/08/die-vorzeichen-des-sehers-alois-irlmaie... )
... irrig und leichtgläubig für auf validen Schauungen
beruhende Information gehalten habe, weil ich mir derartig
boshafte und verlogene Niedertracht nicht habe vorstellen können.

Noch mal zurück zu Deiner Frage:
- jegliche Behauptung (in diesem Kontext) ist erstmal eine "Prophezeiung"
- falls frech und ohne Basis erlogen, gehört sie in die Tonne
- wo sie nach wie vor eine "Prophezeiung" ist, jedoch eine betrügerische

Grüße,
BB


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