3 Bedingungen
Du hast ja wahr.
Wenn Du jemanden verurteilen willst (Schuld), gibt es nach (alt) römischem Recht 3 Bedingungen:
1. Es muß ein Schaden vorhanden sein
2. Es muß (wahlweise)
3. Es muß eine Vorschrift verletzt worden sein
2 Bedingungen treffen immer zu, die dritte (zweite) selbst ergänzen.
LG
D-Marker