Und noch ein Film: Grand-Jury, ...

Weiner, Montag, 07.02.2022, 11:29 (vor 1616 Tagen) @ hörby2675 Views

... als ein Versuch, sich gegen die Ausrotter zur Wehr zu setzen.

Die RAs Füllmich & Fischer haben jetzt ihre Untersuchungskommission (Corona-Ausschuss) in einen "anklagenden und Beweise sichernden gerichtlichen Prozess" verwandelt und sich dazu v.a. mit Kollegen aus den USA zusammengeschlossen.

Die Eingangsstatements habe ich mir gestern angehört. Die Grand-Jury beruft sich auf das Naturrecht und auf allgemeine Menschenrechte, was staatsphilosophisch durchaus interessant ist. Denn zum Naturrecht gehört auch das Recht der Eroberung, auf das sich die Ausrotter früher berufen haben, wie auch - noch viel weitergehend - auf das Versprechen Gottes, dass sich bestimmte Menschen (nur ein kleiner, auserwählter Kreis ...) die Welt untertan machen dürfen (Präsens!).

Aber zurück zum lobenswerten Unterfangen der Grand-Jury. Sie hat ein paar Bösewichte identifiziert und will sie anklagen. Ein Deutscher ist auch dabei, nämlich Herr Drosten. Und sie will nun Beweise und Zeugen beibringen, um vor der Weltöffentlichkeit darzulegen, dass "Corona" ein seit 20 Jahren minutiös geplantes Verbrechen gegen die Menschlichkeit war.

Der Prozess gegen dieses große Verbrechen dürfte wohl Monate dauern, wenn nicht Jahre. Den Verhandlungsplan erläutert Füllmich ab Minute 19. Englische Beiträge werden simultan auf Deutsch übersetzt.

Falls der LINK hier schon eingestellt wurde, bitte ich den Hausmeister, meinen Beitrag einfach zu löschen:

https://odysee.com/@GrandJury:f/Grand-Jury-1-DE:a

https://www.grand-jury.net/

Wünsche allen eine gute neue Woche!

Weiner

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Es ist wenig bekannt, dass auch die alten Römer, denen wir einen guten Teil unserer Rechtstraditionen verdanken, durchaus der Meinung waren, dass jeder Mensch frei sein dürfe und eigene Rechte habe. Die Römer haben aber eben auch von dem (nach ihrer Auffassung allen Menschen zustehenden) Recht der Eroberung Gebrauch gemacht. Dabei waren sie (wie später auch das "neue Europa", dem wir angehören) der Auffassung, dass ihre Eroberungen letztendlich dem Mittelmeerraum mehr Nutzen als Schaden bringen würden. Mit ihrem Recht der Eroberung haben sie den damaligen Menschen das römische Staatsrecht auferlegt, das auch Wege vorsah, zu einem "echten römischen" Bürger zu werden (am bekanntesten das Beispiel des Apostels Paulus). In den eroberten Gebieten durften die dortigen religiösen und teilweise auch die rechtlichen Traditionen beibehalten werden. Für römische Bürger galt neben dem öffentlichen Staatsrecht im privaten Bereich eben das römische Privatrecht. In der römischen Mittel- und Oberschicht war es üblich, Sklaven nach einigen Jahren freizulassen und ihnen Familienanschluss (Großfamilie, wirtschaftlich tätig, unter Führung des PATER) zu gewähren, nach weiterer Bewährung wiederum das Bürgerrecht. So kam zustande, was @Mephisto bei jeder passenden Gelegenheit erwähnt - dass nämlich in der Spätantike die Römer gar keine Römer mehr waren sondern Nachkommen von eingrömerten fremdländischen Sklaven. Ähnlichkeiten zur Gegenwart sind rein zufällig, vielleicht aber auch gesetzmäßig ...

https://de.wikipedia.org/wiki/Annexion

https://en.wikipedia.org/wiki/Annexation

https://en.wikipedia.org/wiki/Discovery_doctrine


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