Diejenigen, die uns diesen Corona-Eintopf servieren, haben einen Verbündeten

helmut-1, Siebenbürgen, Samstag, 25.12.2021, 18:57 (vor 1495 Tagen) @ sensortimecom3926 Views
bearbeitet von helmut-1, Samstag, 25.12.2021, 19:00

Wenn man dieses Erlebnis mal genau durchliest, dann kann man das sehr gut nachvollziehen, wo der Hund begraben ist.

https://www.dasgelbeforum.net/index.php?mode=entry&id=590505

Nun haben wir zwei unterschiedliche Obduktionen,ich zitiere aus:

https://www.bestatter.de/wissen/todesfall/obduktion/

1) die gerichtsmedizinische Obduktion (wenn Verdacht auf ein Tötungsdelikt oder das Ableben unerklärlich ist)

2)die klinische Obduktion - und da gibt es wieder zwei Varianten:

a) die Obduktion im Interesse des Krankenhauses
b) die Obduktion im Interesse der Angehörigen

Variante 1) ordnet das zuständige Gericht an, die Kosten trägt der Staat

Stellt der im Rahmen der ersten Leichenschau ausgestellte Totenschein eine ungeklärte oder unnatürliche Todesursache aus, wird von einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft die gerichtliche Obduktion angeordnet. Denn im Rahmen der Autopsie muss festgestellt werden, ob es sich bei der Todesursache um beispielsweise ein Tötungsdelikt oder einen Unfallfall handelt. Ebenso wird der genaue Todeszeitpunkt ermittelt, da dieser unter anderem für weiterführende, kriminalistische Untersuchungen wichtig ist. Die gerichtlich angeordnete Autopsie wird in der Rechtsmedizin durchgeführt.

Merkmale der gerichtsmedizinischen Obduktion im Überblick:

- dient der Klärung unnatürlicher Todesursachen
- Wird von zwei Ärzten durchgeführt, von denen einer Rechtsmediziner sein muss
- eine toxikologische Untersuchung ist Bestandteil der Autopsie

Variante 2):

a) die klinische Obduktion durch das Krankenhaus:

Die klinische Obduktion kann zur Klärung der genaueren natürlichen Todesursachen erfolgen. Meist wird die Autopsie in einer Klink oder einem Krankenhaus von einem Pathologen (1 Pathologe) durchgeführt. Die Sektion des Leichnams bedarf der Einwilligung der Angehörigen, sofern der Verstorbene diese nicht schon selbst zu Lebzeiten erteilt hat, beispielsweise im Rahmen einer Patientenverfügung. Die pathologische Obduktion dient dazu, die Todesursache sowie Vorerkrankungen festzustellen. Die innere Leichenschau dient ebenfalls der Fort- und Weiterbildung von Ärzten und anderem Klinikpersonal.

Die Kosten trägt das Krankenhaus.

Kann man bei Coronafällen vergessen, keine Krankenhausverwaltung wird dazu den Auftrag geben, schon aufgrund der höheren Anweisungen.

b) Es kommt vor, dass auch Angehörige eine Autopsie veranlassen, wenn diese Gewissheit über die Todesumstände eines geliebten Menschen bekommen möchten. Wird die Sektion von Angehörigen in Auftrag gegeben, müssen diese auch die Kosten dafür tragen.

Das heißt, wir haben zwei nachhaltige Elemente bei dem Vorgang, die den Corona-Köchen in die Hände spielen:

- die Kostenübernahme durch die Angehörigen

- die mentale Verfassung der Angehörigen, die in den überwiegenden Fällen nicht bereit sind, an ihrem lieben Verwandten herumschnippseln zu lassen, was bei vielen unethisch und gegen die Totenruhe ist. Dazu kommt der oft gehörte Satz: "Das macht ihn dann auch nicht mehr lebendig".

Letztlich muss man auch überlegen, wer so eine Autopsie durchführen würde/könnte. Wenn das im selben Krankenhaus mit dem dort beschäftigten Pathologen erfolgt, der genauso Gehaltsempfänger der selben Einrichtung ist wie der behandelnde Arzt auf der Intensiv, dann kann ma sich gut vorstellen, was dabei herauskommt, - nämlich nichts.

Das heißt, man müsste den Verstorbenen dann irgendwo anders hin überführen lassen (das geht nur durch Beerdigungsunternehmen, selbst darf man das nicht), und dann kommt wieder die alte Regel der Ornithologie zum Einsatz, wenn das ein Pathologe in einem anderen Krankenhaus macht, - nämlich: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus". Abgesehen von den zusätzlichen Transportkosten.

Also müsste man dann einen coronakritischen Pathologen finden, und die gibt es nicht so häufig.


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