Was ich nicht verstehe: Welche rechtliche Handhabe gibt es gegen Spaziergänge?

Plancius, Freitag, 17.12.2021, 10:47 (vor 1469 Tagen) @ Rain3408 Views

Wenn sich eine Gruppe von Menschen an einem bestimmten Ort trifft und diesen Ort nicht verlässt, kann dies als Versammlung aufgefasst werden.

Wenn aber 100, 1000 oder mehr Menschen zu einem bestimmten Zeitpunkt ab einem bestimmten Ort unter Einhaltung von Abständen durch die Stadt spazieren gehen, also in Bewegung bleiben, dann kann man das doch nicht als Versammlung auffassen. Hier haben doch die staatlichen Organe keinerlei Handhabe, dagegen vorzugehen.

Einzig und allein wenn der fließende Verkehr behindert wird, könnte die Polizei einschreiten.

Selbst gegen das Tragen einer Kerze kann doch nichts eingewendet werden. Auch das Tragen einer Maske während des Spaziergangs ist nicht notwendig. Das Schreien von Parolen wäre vielleicht schon grenzwertig.

Ich verstehe deshalb nicht, warum überhaupt Versammlungen angemeldet werden. Kann man sich nicht einfach jeden Montag um 18 Uhr bundesweit an einem zentralen Ort treffen und von da aus spazieren gehen.

Da braucht man auch keine Verabredung per Telegram usw. Diese Konvention montags 18 Uhr gilt bundesweit, das würde auch die Polizeikräfte lahmlegen. Sie können ja nicht überall gleichzeitig sein.

Oder sehe ich da was falsch?

Gruß Plancius

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"Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad an Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand." ARTHUR SCHOPENHAUER


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